Wandereröffnung abgesagt

Verfasst von Karl Honsel Karl Honsel
Einstellungen
Die Gemeinde Öhningen erlässt aufgrund von § 28 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und
Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 1 Abs. 6 der
Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV)
und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrens-gesetzes (LVwVfG) für die Gemeinde Öhningen
folgende
Allgemeinverfügung:
1. Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen werden im gesamten Gemeindegebiet, in den Ortsteilen
Öhningen, Schienen und Wangen untersagt.